Corona Reiserücktrittsversicherung | Vergleich & Tutorial | 2023

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor anfallenden Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise zum Beispiel aufgrund unerwarteter Erkrankung, eines Unfalls oder Arbeitsplatzwechsel absagen, abbrechen oder verlängern müssen.
In der Coronazeit haben sich viele Urlauber die Frage gestellt, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt, falls ihre Reise aufgrund von Corona abgesagt wird. Es hängt von den Klauseln des jeweiligen Versicherers ab. Während einige Reiseversicherungen die Leistungen im Fall einer Pandemie ausschließen, können die zwei von uns empfohlenen Versicherer Allianz Travel und HanseMerkur leisten, wenn Sie vor dem Reisebeginn am Coronavirus erkranken oder in persönliche Quarantäne müssen.
- 2 beliebte Versicherer im Vergleich
- Was Sie beachten sollen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen
2 beliebte Versicherer im Vergleich
Wir haben mehrere Anbieter der Reiserücktrittsversicherung näher angesehen und von denen zwei ausgewählt, die sich durch ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen.

Allianz Travel übernimmt 100% der Stornokosten bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung, wenn Sie nicht reisen können.
Die Kosten bei persönlicher Quarantäne wird auch übernommen.
Guten Schutz erhalten Sie bei Allianz Travel für eine einzelne Reise bis 1.000 Euro Reisepreis schon ab 29.85 Euro. Für preisbewusste Verbraucher oder Familien mit Kindern ist Allianz Travel die beste Wahl.
Neben der einmaligen Reise können Sie noch für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres eine Jahresversicherung abschließen. Besonders günstig ist der Familien-Tarif sowohl für Paare als auch für Familien mit Kindern.
Drei Angebote stehen Ihnen zur Verfügung. Mit dem Online-Tarifrechner können Sie berechnen lassen, wie viel die Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise kostet.
Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz
Ab 29.85€
Reiserücktritt-Vollschutz
Ab 34.12€
Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
Ab 41€
Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Ab 57.92€
Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Ab 59€
- Welche Fälle die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel abdeckt
- Wann die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel nicht zahlt
Welche Fälle die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel abdeckt
Reiserücktritt-Basisschutz
Reiserücktritt-Vollschutz
Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Vor Beginn der Reise
• Erkrankung an Covid-19
• Positiver Test auf Covid-19 (Antigen-Test oder PCR-Test) durch geschultes Personal (kein Selbsttest)
• Angeordnete persönliche Quarantäne (gilt auch, weil der Verdacht besteht, dass die versicherte Person mit Covid-19 in Berührung gekommen ist)



Vor Beginn der Reise
• Unerwartete, schwere Erkrankung
• Todesfall in der Familie
• Schwerer Unfall
• Unerwartete Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft
• Schwerer Schaden am Eigentum
• Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
• Arbeitsplatzwechsel



• Reiseabbruch-Versicherung
• Verspätungs-Versicherung
• Sport & Aktiv-Versicherung



• Gepäckverspätungs-Versicherung
• Reise-Krankenversicherung inkl. Real-Time Notfallkarte
• Kranken-Rücktransport



Wann die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel nicht zahlt
Es gibt einige Situationen, in denen die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel nicht leisten kann:
Diese Corona-bezogenen Fälle deckt die Reiserücktrittsversicherung NICHT ab
- Eine theoretische Gefahr ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung. Die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar.
- Quarantäne-Anordnungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten
- Reiseland hat Corona-Vorschriften geändert, Sie können / wollen nicht mehr dorthin reisen.
- Reiseland wurde als Hochrisikogebiet bzw. Virusvariantengebiet eingestuft, ich können / wollen nicht mehr dorthin reisen.
- Ihr Kind ist nicht geimpft und Sie können nicht in Ihr gebuchtes Reiseland einreisen.
- Reiseland hat ein Einreiseverbot ausgesprochen.
- Sonstige staatliche Maßnahmen (Lockdown, sonstige Verbote, etc.)
Andere Fälle, die NICHT von der Reiserücktrittsversicherung versichert sind
- Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Abschluss behandelt wurden
- Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt
- Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen


Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
Familien- und Jahres-Tarife
Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen
Mit Corona-Zusatzschutz abschließbar
Ebenfalls empfehlenswert ist HanseMerkur.
HanseMerkur bietet Ihnen einen noch umfangreicheren Schutz in der turbulenten Coronazeit (z.B. Für eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands gilt auch der Corona-Reiseschutz, während eine Stornierung Ihrer Reise wegen der Reisewarnung von der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel nicht abgedeckt wird. )
Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung buchen. Es ist auch möglich, den Corona-Reiseschutz separat zu buchen, vorausgesetzt, Sie haben bereits eine einmalige Reiseversicherung oder Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen.
Corona-Reiseschutz
Ab 9€

- Welche Fälle der Corona-Reiseschutz und die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur abdeckt
- Wann der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur nicht zahlt
Welche Fälle der Corona-Reiseschutz und die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur abdecken
Reiserücktrittsversicherung
• Covid-19 als unerwartet, schwere Erkrankung
• Unerwarteten, schweren Erkrankungen der Risikopersonen
• Positives Testergebnis auf Covid-19:
Sind Sie zum Zeitpunkt der Reise- und Reiseschutz-Buchung gesund bekommen Sie aber kurz vor Abreise ein positives Testergebnis auf Covid-19, übernimmt die HanseMerkur die Stornokosten.
• Nichtantritt:
HanseMerkur erstattet Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen wie z. B. einer unerwarteten schweren Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft absagen müssen.
• Verspätetem Reiseantritt:
HanseMerkur erstattet Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.
• Umbuchung:
Ohne Angaben von Gründen erstattet HanseMerkur Ihnen Umbuchungskosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn Ihre Reise umbuchen.
Corona-Reiseschutz
• Häuslicher Quarantäne:
Müssen Sie oder eine Risikoperson sich aufgrund einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) in eine persönliche häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, erstattet HanseMerkur Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch.
• Transportverweigerung:
Wird Ihnen oder einer Risikoperson die Beförderung bzw. das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise verweigert, erhalten Sie Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt zurück.
• Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19:
Wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson der Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 vorliegt und Sie sich aufgrund einer Anordnung in Quarantäne begeben müssen oder Ihnen wird die Beförderung verweigert wird, greift der Corona-Reiseschutz.
• Reisewarnung:
Der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.
Wann der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur nicht zahlt
- Eine theoretische Gefahr ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung. Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.
- Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.
- Für Gruppen kann kein Corona-Reiseschutz abgeschlossen werden

Was Sie beachten sollen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen
Eine Reiserücktrittsversicherung separat von Ihrer Reise- oder Flugbuchung abschließen
Manche Reiseportale, Fluggesellschaften oder Kreditkarten bieten Ihnen auch eine Reiserücktrittsversicherung, die aber kein gutes Preis-Leistungsverhältnis hat. Manchmal wird die Versicherung automatisch verlängert, wenn Sie sie nicht kündigen. Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten ab, greift die Versicherung nur, wenn Sie die Reiseleistungen mit der kreditkarte bezahlt haben.
Deswegen ist es ratsam, Ihre Reiseversicherung getrennt von Ihrer Reise abzuschließen.

Eine Reiseabbruchversicherung mitabsichern

Wir empfehlen Ihnen, Eine Reiseabbruchversicherung mit zu buchen. Während eine Reiserücktrittsversicherung Ihnen einen Schutz vor dem Reisebeginn bietet, erstattet die Reiseabbruchversicherung die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Bei den Versicherern ist es üblich günstig, die Rrücktrittsversicherung und die Abbruchversicherung zusammen zu buchen.
Allianz Travel:
Reiserücktrittsversicherung+Reiseabbruchversicherung
HanseMerkur:
Reise-Rücktrittsversicherung+Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Familientarifen
Für Paare und Familien mit Kindern lohnt es sich, Familientarife abzuschließen. Kinder werden versichert, selbst wenn sie ohne die Eltern allein Urlaub machen. Bei Allianz Travel können Kinder bis zum 21. Geburtstag mitversichert werden.
Allianz Travel:
Familientarif für Reiserücktritt-Basisschutz

Die Reiserücktrittsversicherung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen

Bei den beiden Versicherern müssen Sie eine Reiserücktrittsversicherung bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen.
Wenn zwischen Ihrer Reisebuchung und Ihrem Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.
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